Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der U+E Trading GmbH

Grundlagen / Geltungsbereich

Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen der U+E Trading GmbH und dem Vertragspartner sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zusätzliche Sonderbedingungen können vereinbart werden, wenn die Rechtsnatur und der Inhalt der Verträge dies notwendig macht, müssen aber schriftlich hinterlegt werden.

Die AGB gilt für alle Geschäftsverbindungen auch bei Vertragsabschluß per Telefon, Telefax, Email oder über das Internet. Sie werden durch Bestellung bei U+E Trading GmbH durch den Vertragspartner anerkannt.

Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Vertragspartners, gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Eine Vertragserfüllung durch U+E Trading GmbH ersetzt diese AGB in keinem Fall.

Angebot / Vertragsverhältnis

Angebote und Preismitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Farbtöne und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen enthaltenen Abbildungen und Angaben sind unverbindliche Produktinformationen, deren Änderung jederzeit vorbehalten ist.

Das Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch U+E Trading GmbH entsprechend des jeweiligen Inhalts zustande. Erfolgt eine Bestätigung nicht, so entsteht das Vertragsverhältnis durch tatsächliche Lieferung der Ware. Änderungen des Vertragsinhaltes sind jederzeit zulässig, insbesondere wenn es sich um technische Änderungen, Anpassungen an den stand der Technik oder Verbesserungen der Konstruktion oder der Material- und Komponentenverwendung handelt.

Preise

Die Preise der U+E Trading GmbH verstehen sich brutto inklusive der zum Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer für Endverbraucher oder netto ausschließlich Mehrwertsteuer an Geschäftskunden. Verpackung und Transport werden extra berechnet.

Lieferung

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart erfolgt die Lieferung ab Werk. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gefahrenübergang erfolgt gemäß § 446 BGB, spätestens jedoch nach Verlassen der Geschäftsräume der U+E Trading GmbH. Versandweg und Verpackung wählen wir nach unserem Ermessen im Interesse des Bestellers.

Rücksendungen sind nur dann zulässig, wenn U+E Trading GmbH ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Hat U+E Trading GmbH die Rücksendung nicht zu vertreten, so müssen diese frachtfrei und in einem ordnungsgemäßen, wiederverkaufsfähigen Zustand erfolgen. Die Bearbeitungskosten betragen mind. 20 % des Warenwertes, mindestens jedoch 35,- Euro. Ist es notwendig, die Ware wieder in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen, so behält sich U+E Trading GmbH vor, diese Kosten geltend zu machen und gegen den verbleibenden Warenwert gegen zu rechnen. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen. Ausgenommen ist hiervon die Rücksendung von Endverbrauchern im Rahmen des Fernabgabegesetztes. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Lieferzeit und Verzug

Soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder anderweitig schriftlich vereinbart worden ist, handelt es sich bei angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung eine Gewähr nicht übernommen wird. Für die Wirksamkeit der Herleitung von Rechten aus Verzug muss der Vertragspartner eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt haben. Sollte U+E Trading GmbH trotz dieser Nachfrist und aus Gründen, die U+E Trading GmbH zu vertreten hat, den Lieferverpflichtungen nicht nachkommen, so hat der Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, desweiteren bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse insbesondere Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind und bei U+E Trading GmbH, einem vor oder Unterlieferanten oder Transporteur eingetreten und von U+E Trading GmbH nicht zu vertreten sind, wobei die Haftung bei nur leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Für die vorgenannten Ereignisse ist U+E Trading GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Unsere Rechnungen sind zahlbar gemäß den vereinbarten Bedingungen. Die Zahlung gilt erst bei Gutschrift auf einem unserer Bankkonten und Bestehen einer Verfügungsmöglichkeit als erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist U+E Trading GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Erfüllung unser Verpflichtungen aus allen Vertragsverhältnissen mit dem entsprechenden Vertragspartner bis zum Erhalt der Zahlung auszusetzen. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Zahlungsfrist ist U+E Trading GmbH berechtigt, von allen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten.

Zurückbehaltungsrechte gegenüber Zahlungsanforderungen sind ausgeschlossen. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur gestattet, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Treten nach Vertragsabschluss Umstände auf, die eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners erkennen lassen, so ist U+E Trading GmbH berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen binnen angemessener Frist zu verlangen und die Leistung so lange zu verweigern. Bei Weigerung des Vertragspartners oder nicht fristgerechter Sicherheitsleistung ist U+E Trading GmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Sachmängel

U+E Trading GmbH übernimmt grundsätzlich für die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Waren keine Garantie im Sinne des § 443 BGB. Ansprüche aus Sachmängeln verjähren nach 12 Monaten, soweit das Gesetz keine anderen Fristen zwingend vorschreibt.

Offensichtliche oder erkannte Mängel muss der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen U+E Trading GmbH schriftlich anzeigen. Verletzt der Vertragspartner die Untersuchungs- und Rügepflicht, so sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, U+E Trading GmbH ausreichend Möglichkeit zu geben, das Vorliegen von Mängeln zu überprüfen und auf ausdrückliches Verlangen von U+E Trading GmbH die betroffene Ware auf eigene Kosten am Erfüllungsort zwecks Prüfung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Mangel im Rahmen der Prüfung nicht festgestellt werden können, so behält sich U+E Trading GmbH vor, die entstandenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.  Bei unaufgeforderter Einsendung von Waren besteht seitens U+E Trading GmbH nicht die Pflicht zur Mängelprüfung. Die Annahme kann verweigert werden.

Bei Vorliegen von Mängeln hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung durch U+E Trading GmbH am Erfüllungsort. Weitere Kostenübernahmen sind ausgeschlossen. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht dem Vertragspartner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und/oder Herabsetzung der Vergütung zu.

Für Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners sowie für Mangelfolgeschäden haftet U+E Trading GmbH – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Leicht fahrlässiges Verhalten von U+E Trading GmbH begründet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (für die Erreichung des Vertragszweckes unentbehrlich) eine Haftung für bei Vertragsabschluss oder Pflichtverletzung vorhersehbarer Schäden.

Ansprüche aus Mängeln, die nicht von U+E Trading GmbH zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt u. a. bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und/oder Einbau bzw. Inbetriebnahme, natürlichem Verschleiß sowie außergewöhnlicher externer Einflüsse, die vertragsgemäß nicht vorausgesetzt sind. Fehlende oder nicht ordnungsgemäße Wartungen  führen ebenfalls zum Ausschluss von Ansprüchen aus Mängeln. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Bei Sonderanfertigungen ist jede Haftung für Fehler ausgeschlossen, die sich aus Vorleistungen (Zeichnungen, Skizzen, Beschreibungen, Materialangaben etc.) ergeben.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gem. §§ 478 ff. BGB sind ausgeschlossen.  Der Ausgleich für etwaige Rückgriffsansprüche des Auftraggebers wurde bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt. Die Parteien betrachten diesen Ausgleich durch pauschalen Abschlag als angemessen.

Eigentumsvorbehalt

U+E Trading GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware, sowie an den etwa aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung ihrer sämtlichen aus der Geschäftsverbindung gegen den Vertragspartner zustehenden gegenwärtigen und künftigen, auch bedingten und befristeten Ansprüchen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, vor.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vorbehaltsware getrennt zu lagern und zu kennzeichnen. Wird Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermengt und oder vermischt, so entsteht für U+E Trading GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen zur Zeit der Be- und Weiterverarbeitung. Dieses Miteigentum überträgt der Vertragspartner schon jetzt auf uns und besitzt die Sachen als Verwahrer. Er ist berechtigt, die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und andere, unsere Rechte gefährdenden Verfügungen sind insgesamt nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere Rechte bei Verkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Alle Forderungen und Recht aus dem Verkauf von Waren mit Eigentumsrechten der U+E Trading GmbH tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an uns ab.

Der Einbezug eines Zentralregulierers in die Geschäftsabwicklung mit Delkredereübernahme hat auf den Eigentumsvorbehalt keinen Einfluss. Er ist als Dritter im Sinne des § 362 Abs. 2 BGB zu sehen. Allein entscheidend ist der Zahlungseingang bei uns.

Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücksicht auf Kosten des Vertragspartners die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Er berechtigt U+E Trading GmbH oder dessen Beauftragte, seinen Betrieb zur Abholung zu betreten.

Werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltware oder in die uns abgetretenen Forderungen und sonstige Sicherheiten durchgeführt, so hat uns der Besteller unverzüglich zu informieren. Er verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehung zwischen U+E Trading GmbH und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Rechtsgeschäft für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz von U+E Trading GmbH.

Teilnichtigkeit

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.